Leistungsseite

Baumfällung

Ein toter, kranker oder zu groß gewordener Baum wird schnell zum Risiko – für Dach, Leitung, Nachbargrundstück und im Zweifel für Menschen. B.T. Gartenbau fällt Bäume in Berlin und Brandenburg: fachgerecht, kontrolliert und sicher, auch auf engen Grundstücken und in schwieriger Lage.

Ob abgestorbener Einzelbaum, sturmgeschädigte Krone, Baum zu nah am Haus oder Freimachen einer Fläche für Neubau und Garten – wir beurteilen die Lage vor Ort und setzen die Fällung so um, dass drumherum nichts zu Schaden kommt.


Leistungen und Technik


Je nach Standort und Platz kommen unterschiedliche Verfahren infrage: klassische Fällung mit Fallkerb, wo genug Freiraum ist, Fällung in Sektionen per Seilklettertechnik (SKT), wenn der Baum eingeklemmt zwischen Gebäuden steht, oder Abtragung mit Hebebühne bzw. Kran bei großen Kronen. Auf Wunsch übernehmen wir das komplette Paket: Fällung, Kronenabtrag, Stubbenfräsen (Wurzelstock entfernen), Häckseln und Entsorgung des Schnittguts – Sie haben am Ende eine saubere Fläche, keinen Haufen.


Ablauf


Wir kommen zur Besichtigung, beurteilen Baum, Standort und Zugang, klären die Genehmigungsfrage (siehe unten) und machen Ihnen ein konkretes Angebot. Steht die Freigabe, führen wir die Fällung termingerecht und mit gesicherter Absperrung durch – ohne Überraschungen. Sprechen Sie uns einfach an.


Wann eine Fällung sinnvoll ist


Nicht jeder Baum muss weg. Wir sagen Ihnen offen, ob ein starker Rückschnitt, eine Kroneneinkürzung oder eine Kronensicherung ausreicht oft ist das die bessere und günstigere Lösung. Gefällt wird, wo es fachlich oder aus Sicherheitsgründen nötig ist: bei Pilzbefall und Fäule am Stammfuß, abgestorbenen oder bruchgefährdeten Bäumen, Wurzelschäden an Fundamenten oder wenn die Verkehrssicherungspflicht es verlangt.


Brauche ich für eine Baumfällung in Berlin eine Genehmigung?


In den meisten Fällen ja. Nach der Berliner Baumschutzverordnung sind alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie Walnuss und Türkische Baumhasel geschützt – bei einstämmigen Bäumen ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe), bei mehrstämmigen, sobald ein Stamm mindestens 50 cm erreicht. Für einen geschützten Baum brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung des Umwelt- und Naturschutzamts Ihres Bezirks, meist verbunden mit einer Ersatzpflanzung oder Ausgleichsabgabe. Obstbäume wie Apfel, Birne oder Kirsche sind in der Regel genehmigungsfrei. Zusätzlich gilt bundesweit ein Fällverbot vom 1. März bis 30. September zum Schutz brütender Vögel gefällt wird also im Winterhalbjahr. Klingt kompliziert, ist es für Sie aber nicht: Wir klären Genehmigung und Zeitpunkt im Beratungsgespräch und unterstützen bei der Antragstellung.


Baumfällung auch im Berliner Umland und Brandenburg


Wir fällen Bäume und übernehmen Rodungsarbeiten auch in Ahrensfelde, Neuenhagen bei Berlin, Schöneiche und Strausberg. In Brandenburg regeln die Kommunen den Baumschutz teils unterschiedlich wir kennen die üblichen Vorgaben und klären das für Ihr Grundstück mit. Anfragen aus dem Umland (bis ca. 30 km) nehmen wir gerne entgegen.

Leistungsverzeichnisse zum Download

Alle Leistungen dieses Bereichs im Überblick: Position für Position, als PDF. Die Dokumente dienen als Grundlage für Ihr individuelles Angebot; die Preise ermitteln wir nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort:

B.T. Baumpflege & Baumfällung

Totholz, Kronenpflege, Lichtraumprofil, Fällung nach Stammdurchmesser, Stubbenfräse, Seilklettertechnik, Häckseln und Entsorgung; 16 Positionen mit EP-/GP-Spalten.

Erhalten Sie eine kostenlose Beratung

Unser erfahrenes Team steht Ihnen bei der Gestaltung, Planung und Verwandlung Ihres Außenbereichs zur Seite. Nutzen Sie unsere unverbindliche Expertenberatung.

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